Hendrik Schwolow
Dipl. - 1. und Solo-Trompeter.   

AGB´s

Honorar:
Es wird ein Pauschalhonorar vereinbart.
Die Höhe des Honorars ist abhängig von der Anzahl der zu verpflichtenden Künstler, vom Einsatzort, der Auftrittszeit bzw. Auftrittsdauer und sind immer inklusive Fahrt- und Übernachtungskosten jedoch exklusive GEMA und KSK Veranstaltunmgsgebühren, diese Gebühren trägt der Veranstalter.


Technik:
Die Künstler bringen einen Teil der eigenen Technik mit, diese Kosten sind in unserer Gage einkalkuliert. 

Stellt der Veranstalter (Sie) sämtliche Technik, dann werden diese Kosten entsprechend vom Veranstalter übernommen. Wir stellen Ihnen dazu einen sogenannten „Technical Rider“ zur Verfügung, damit Sie Ihre Veranstaltungstechnik auf unsere Bedürfnisse abstimmen können.


Sicherheit:

Sie als Veranstalter verpflichten sich das Künstler, deren Hilfskräfte und die eingebrachten Anlagen und Instrumente für die Dauer der veranstaltung ausreichend  versichert sind, sowie für die rechtzeitige Bereitstellung aller erforderlichen behördlichen Genehmigungen zu sorgen so dass dem Konzert des Künstlers keine bau- und feuerpolizeilichen sowie von anderen Institutionen oder Behörden auferlegten Vorschriften entgegenstehen.

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